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– Informationen für Ärzt:innen –

Details zur Arbeit in unserer Praxis für Ergotherapie und Physiotherapie

Welche Patient:innen behandeln wir?

In unserer Praxis behandeln wir Patient:innen mit Erkrankungen aus den medizinischen Fachbereichen der Psychiatrie, Pädiatrie, Neurologie, Geriatrie, Orthopädie und Chirurgie.

Hausbesuche

Wenn die Patient:innen aufgrund von Einschränkungen nicht in die Praxis kommen können oder ein therapeutisch indizierter Hausbesuch vorliegt, führen wir die Therapie bei den Patient:innen aus dem Raum Dortmund zu Hause durch.

Der Hausbesuch muss bei einer Indikation von den Ärzt:innen auf der Heilmittelverordnung angeordnet werden.

Informationen zur Verordnung der Ergotherapie

Nach dem Richtlinientext in Neufassung, der zum 1. Juli 2004 in Kraft getreten ist

Zu den Maßnahmen der Ergotherapie gehören folgende verordnungsfähige Heilmittel:

1. Motorisch-funktionelle Behandlung

Eine motorisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der motorischen Funktionen mit und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.

Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur

  • Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster,
  • Aufbau und Erhalt physiologischer Funktionen,
  • Entwicklung oder Verbesserung der Grob- und Feinmotorik,
  • Entwicklung oder Verbesserung der Koordination von Bewegungsabläufen und der funktionellen Ausdauer,
  • Verbesserung von Gelenkfunktionen, einschl. Gelenkschutz,
  • Vermeidung der Entstehung von Kontrakturen,
  • Narbenabhärtung,
  • Desensibilisierung bzw. Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen,
  • Schmerzlinderung,
  • Erlernen von Ersatzfunktionen,
  • Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.

Die Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.

2. Sensomotorisch-perzeptive Behandlung

Eine sensomotorisch-perzeptive Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der sensomotorischen und perzeptiven Funktionen mit den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur

  • Desensibilisierung und Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen,
  • Koordination, Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmungen,
  • Verbesserung der Körperwahrnehmung,
  • Hemmung und Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster und Bahnung normaler Bewegungen,
  • Stabilisierung sensomotorischer und perzeptiver Funktionen mit Verbesserung der Gleichgewichtsfunktion,
  • Kompensation eingeschränkter praktischer Möglichkeiten durch Verbesserung der kognitiven Funktionen, Erlernen von Ersatzfunktionen,
  • Entwicklung und Verbesserung im situationsgerechten Verhalten und der zwischenmenschlichen Beziehungen,
  • Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten,
  • Verbesserung der Mund- und Essmotorik,
  • Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.

Die Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.

3. Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung

Ein Hirnleistungstraining/eine neuropsychologisch orientierte Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen, insbesondere der kognitiven Störungen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur

  • Verbesserung und Erhalt kognitiver Funktionen wie Konzentration, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Orientierung, Gedächtnis sowie Handlungsplanung und Problemlösung,
  • Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten,
  • Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.

Die neuropsychologisch orientierte Behandlung wird ausschließlich als Einzeltherapie verordnet. Das Hirnleistungstraining kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.

4. Psychisch-funktionelle Behandlung

Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur

  • Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbständigkeit in der Tagesstrukturierung,
  • Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen wie Grob- und Feinmotorik, Koordination und Körperwahrnehmung,
  • Verbesserung der Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung,
  • Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung,
  • Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozioemotionalen Kompetenz und Interaktionsfähigkeit,
  • Verbesserung der kognitiven Funktionen,
  • Verbesserung der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens,
  • Verbesserung der eigenständigen Lebensführung und der Grundarbeitsfähigkeiten.

Die psychisch-funktionelle Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.

5. Therapieergänzende Maßnahmen

Die nachstehend genannte Maßnahme kann als therapeutisch erforderliche Ergänzung nach Vorgabe des Heilmittelkataloges nur als Heilmittel zu den Heilmitteln nach den Nummern 20.1 bis 20.2 verordnet werden.

Sind zu den Heilmitteln nach den Nummern 20.1 bis 20.2 ergänzend temporäre ergotherapeutische Schienen zur Durchführung der ergotherapeutischen Behandlung notwendig, können diese gesondert verordnet werden.

Thermotherapie (Wärme-/Kältetherapie):
Die Thermotherapie ist zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes Heilmittel dann verordnungsfähig, wenn sie einer notwendigen Schmerzreduzierung bzw. Muskeltonusregulation dient.

6. Ärztliche Diagnostik bei Maßnahmen der Ergotherapie

Vor der Erstverordnung von Maßnahmen der Ergotherapie ist eine Eingangsdiagnostik notwendig. Bei der Eingangsdiagnostik sind störungsbildabhängig diagnostische Maßnahmen durchzuführen, zu veranlassen oder zeitnah erhobene Fremdbefunde heranzuziehen, um einen exakten Befund zu Schädigungen/Funktionsstörungen sowie Fähigkeitsstörungen zu erhalten.

Auch vor Folgeverordnungen bzw. bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls ist die erneute störungsbildabhängige Erhebung des aktuellen Befundes erforderlich.

Dies betrifft insbesondere psychische bzw. psychiatrische Krankheitsbilder mit entsprechenden Schädigungen und Fähigkeitsstörungen. Dabei können auch Fremdbefunde berücksichtigt werden. Therapierelevante Befundergebnisse sind auf dem Verordnungsvordruck anzugeben.

Bei Nichterreichen des individuell angestrebten Therapiezieles ist eine weiterführende Diagnostik erforderlich, die maßgebend ist für die ggf. notwendige Einleitung anderer ärztlicher oder rehabilitativer Maßnahmen bzw. für die mögliche Beendigung oder Fortsetzung einer Ergotherapie. Der Vertragsarzt entscheidet störungsbildabhängig, welche Maßnahmen der weiterführenden Diagnostik er durchführt bzw. veranlasst.

Informationen und Details für Patient:innen unserer Praxis für Ergo- und Physiotherapie

Kontakt, Anmeldung & Terminabsprache

Wie kommen wir zusammen? Rufen Sie uns an, wir verabreden einen Termin!

Praxis für Ergotherapie und Physiotherapie

Beukenbergstraße 12
44263 Dortmund

Tel.: 0231/442277-40
Fax: 0231/442277-43

Ansprechpartner:innen Ergotherapie
Susanne Becker, Sophie Locher

Ansprechpartner:in Physiotherapie
Daniel Waschescio