Praxis für Ergotherapie
Die Ergotherapie – Aktiv mit allen Sinnen
Wenn Sie mit etwas beschäftigt sind können Sie Ihre Neugierde entdecken und Interessen erwecken. Sie können Kräfte mobilisieren, Fähigkeiten trainieren oder Fertigkeiten erlangen. Sie lernen Probleme zu lösen, gewinnen Selbständigkeit im Alltag und erwerben Unabhängigkeit im Handeln. Sie sensibilisieren Ihre Wahrnehmung und beleben Ihre Kontakte.
Sie können Bewegung in Ihr Leben bringen...
- und in unserer Kreativ- und Holzwerkstatt viele unterschiedliche Materialien kennen lernen, wieder entdecken, mit diesen experimentieren oder gezielt etwas erarbeiten.
- und im Büro und Computertrainingsbereich Ihr Gedächtnis herausfordern oder Anwendungen am PC erlernen, sie durchschauen oder erweitern.
- und in unserer Therapieküche Ihr lebenspraktisches Interesse (wieder) erschließen beim Backen, Kochen oder bei jahreszeitlich passenden Aktionen.
- und im multifunktionalen Gruppenraum spezielle ergotherapeutische Angebote nutzen, eine Vielzahl unterschiedlichster Aktivitäten mit allen Sinnen erfahren, Projekte mit gestalterischem, handwerklichem, alltagsnahem und spielerischem Inhalt erleben, sich bewegen, bewegt werden und entspannen.
Unser Angebot für Sie...
- ist individuell, um kleine oder große Ziele zu erreichen.
- kann einzeln, in der Gruppe oder als Hausbesuch stattfinden.
- entwickeln wir gemeinsam.
- kann mit Verordnung von Ihrem Facharzt erfolgen.
- kann ohne Verordnung vorbeugend genutzt werden.
- ist als Beratung und Begleitung möglich.
Unsere Praxisräume sind auch mit einem Rollstuhl zugänglich!
Unsere Kontaktdaten
Informationen für Ärzte
Unsere Therapie-Schwerpunkte
Wir therapieren Menschen mit Diagnosen aus den Fachbereichen der:
1. Psychiatrie (Seelenheilkunde)
2. Neurologie (Nervenheilkunde)
3. Geriatrie (Altersheilkunde)
4. Orthopädie/Chirurgie (Lehre des Bewegungs- und Stützapparates/operative Behandlungen)
1. Psychiatrie (Seelenheilkunde)
Wir therapieren Patienten der Psychiatrie u.a. mit folgenden Krankheitsbildern:
- Depressionen
- Schizophrenie
- Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
- psychosomatische Störungsbilder
- Neurosen
- Suchterkrankungen
Ergotherapeutische Behandlungsmethoden: Tagesstrukturierung und selbstständige Lebensführung durch Planung und Ausführung komplexer Arbeitsabläufe z.B.
- durch handwerkliche und gestalterische Tätigkeiten,
- durch hauswirtschaftliche Tätigkeiten,
- Training der Alltagsaktivitäten (ADL),
- Spiele,
- Hirnleistungstraining (u.a. am Computer),
- Schulung der Wahrnehmung mit allen Sinnen,
- Körpererfahrung.
Die Therapie kann als Einzel-, Gruppentherapie oder als Hausbesuch durchgeführt werden.
2. Neurologie (Nervenheilkunde)
Wir therapieren Patienten aus dem Bereich der Neurologie u.a. mit folgenden Krankheitsbildern:
- Schlaganfall
- Schädel-Hirntrauma
- Wahrnehmungsdefizite
- Multiple Sklerose (MS)
- Morbus Parkinson
- Epilepsie
Ergotherapeutische Behandlungsmethoden:
- sensomotorisch-perzeptive Behandlung (z.B. zur Verbesserung der Grob- und Feinmotorik, Koordination und Gleichgewicht)
- Hirnleistungstraining (z.B. zur Verbesserung der Konzentration, Merkfähigkeit, Ausdauer, zeitlichen und räumlichen Orientierung)
- Alltagstraining zum Erhalt von größtmöglicher Selbstständigkeit sowohl im persönlichen, häuslichen und beruflichen Alltag
- Wiedererlernen von gesunder Beweglichkeit sowie Erlernen von Kompensationsmustern
- Angehörigen Beratung
- Hilfsmittelberatung
3. Geriatrie (Altersheilkunde)
Im Bereich der Geriatrie behandeln wir alle Patienten mit Erkrankungen, die durch den Alterungsprozess entstehen und zu einer ständigen Veränderung der physischen und psychischen Funktionen führen wie u.a.:
- Defizite der motorischen Aktivität
- nachlassende Gedächtnisleistungen
- Demenz
- soziale Isolierung
Gerade in diesem Bereich kommt es häufig zu Mehrfacherkrankungen, die Behandlungsmethoden aus den einzelnen Fachbereichen benötigen. Damit wird für die älteren Menschen durch die Ergotherapie lange ihre größtmögliche Selbstständigkeit und Mobilität erhalten, um auch im Alter eine möglichst hohe Lebensqualität genießen zu können.
4. Orthopädie/Chirurgie (Lehre des Bewegungs- und Stützapparates/operative Behandlungen)
Im Orthopädischen und Chirurgischen Fachbereich behandeln wir Patienten u.a. mit:
- Zuständen nach Frakturen
- Abnutzungserscheinungen
- Arthrose
- Arthritis
- postoperativen Erscheinungen nach traumatischer Schädigung und/oder Ruhigstellung
- Lähmungen und Verletzungen von Nerven
- Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises
Ergotherapeutische Behandlungsmethoden:
- Handtherapie (Zertifizierung geplant)
- Wiederherstellung der Beweglichkeit und Geschicklichkeit
- Kräftigung der Muskulatur
- Gelenkmobilisation
- Gelenkschutzunterweisungen
- Hilfsmittelberatung und Versorgung
- Training von Alltagshandlungen (ADL)
- Schulung gesunder Körperhaltungen (z.B. Rückenschule)
Informationen
Was erwartet mich bei einer ergotherapeutischen Behandlung?
Ihr behandelnder Facharzt oder Hausarzt, z.B. Neurologe oder Psychiater verordnet Ihnen Ergotherapie, wenn er auf Grund Ihrer Erkrankung eine Notwendigkeit dafür feststellt. Er stellt für Sie dann eine Heilmittelverordnung für die Ergotherapie aus.
Die Behandlung beginnt immer mit einem Erstgespräch um Sie kennen zu lernen und etwas über Ihre Erkrankung und die damit vorhandenen Auswirkungen auf Ihre familiäre, häusliche und berufliche Umwelt zu erfahren. Hierbei können auch schon ein paar spezielle Funktionstests angewendet werden. Dieses Vorgehen bietet Ihrem behandelnden Therapeuten die Grundlage, um mit Ihnen Therapieziele festzulegen und die Vorgehensweise der Behandlung zu besprechen.
Der therapeutische Prozess wird immer wieder mit seinen Zielen, dem Behandlungsplan und den Behandlungsmethoden an Ihre individuelle Situation angepasst. Wenn Teilziele erreicht sind, entwickelt man gemeinsam neue Ziele.
Als abgeschlossen gilt die Behandlung, wenn Sie die gewünschten Handlungskompetenzen wiedererlangt haben oder mit den bis dahin erreichten Fertigkeiten zufrieden sind.
Wie funktioniert das mit der Verordnung von Ergotherapie?
Ihr behandelnder Arzt weist anhand Ihrer Diagnose Ihre Erkrankung einer von 16 Diagnosegruppen zu. Jede dieser Gruppen ist eine individuell vorgeschriebene Gesamtverordnungsmenge zugeordnet. Nun stellt Ihr behandelnder Arzt dementsprechend im Regelfall eine Erstverordnung und Folgeverordnungen aus, bis die Gesamtverordnungsmenge erreicht ist.
Pro Rezept können maximal 10 Behandlungseinheiten im Regelfall verordnet werden.
Ein Beispiel
Einem Patienten mit einer Depression stehen 40 Therapieeinheiten gemäß der Diagnosegruppe zur Verfügung. Nach der 40. Einheit ist die Behandlung im Regelfall zu Ende.
Am Ende eines Regelfalles muss eine Therapiepause von mindestens 12 Wochen erfolgen, bevor ein neuer Regelfall bei gleicher Krankheit entsteht.
Bei vielen Erkrankungen ist jedoch eine stetige Weiterbehandlung notwendig die sowohl von Ihrem Arzt als auch von den meisten Krankenkassen befürwortet wird, z.B. bei chronischen Erkrankungen.
In diesem Falle gibt es die Möglichkeit längerfristige Verordnungen außerhalb des Regelfalles mit ärztlicher Begründung zu bekommen, die zum Teil den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Viele Krankenkassen verzichten jedoch inzwischen auf diesen Vorgang.
Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie einfach mit ihrem Arzt oder mit einem unserer Ergotherapeuten.
Details zur Arbeit in unserer Praxis
Welche Patienten behandeln wir?
In unserer Praxis behandeln wir Erwachsene Menschen mit Erkrankungen aus den medizinischen Fachbereichen der Psychiatrie, Neurologie, Geriatrie, Orthopädie und Chirurgie.
Hausbesuche
Wenn der Patient auf Grund seiner Erkrankung nicht in die Praxis kommen kann, führen wir die Ergotherapie beim Patienten zu Hause durch. Der Hausbesuch des Ergotherapeuten muss bei einer Indikation vom Arzt auf der Verordnung angeordnet werden.
Informationen zur Verordnung der Ergotherapie
Nach dem Richtlinientext in Neufassung, der zum 1. Juli 2004 in Kraft getreten ist
Zu den Maßnahmen der Ergotherapie gehören folgende verordnungsfähige Heilmittel:
1. motorisch-funktionelle Behandlung
2. sensomotorisch-perzeptive Behandlung
3. Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung
4. psychisch-funktionelle Behandlung
Außerdem enthält der Text der Heilmittelrichtlinien Hinweise auf:
5. therapieergänzende Maßnahmen
6. ärztliche Diagnostik bei Maßnahmen der Ergotherapie
1. Motorisch-funktionelle Behandlung
Eine motorisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der motorischen Funktionen mit und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.
Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur
- Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster,
- Aufbau und Erhalt physiologischer Funktionen,
- Entwicklung oder Verbesserung der Grob- und Feinmotorik,
- Entwicklung oder Verbesserung der Koordination von Bewegungsabläufen und der funktionellen Ausdauer,
- Verbesserung von Gelenkfunktionen, einschl. Gelenkschutz,
- Vermeidung der Entstehung von Kontrakturen,
- Narbenabhärtung,
- Desensibilisierung bzw. Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen,
- Schmerzlinderung,
- Erlernen von Ersatzfunktionen,
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.
Die Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.
2. Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
Eine sensomotorisch-perzeptive Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der sensomotorischen und perzeptiven Funktionen mit den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur
- Desensibilisierung und Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen,
- Koordination, Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmungen,
- Verbesserung der Körperwahrnehmung,
- Hemmung und Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster und Bahnung normaler Bewegungen,
- Stabilisierung sensomotorischer und perzeptiver Funktionen mit Verbesserung der Gleichgewichtsfunktion,
- Kompensation eingeschränkter praktischer Möglichkeiten durch Verbesserung der kognitiven Funktionen, Erlernen von Ersatzfunktionen,
- Entwicklung und Verbesserung im situationsgerechten Verhalten und der zwischenmenschlichen Beziehungen,
- Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten,
- Verbesserung der Mund- und Essmotorik,
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.
Die Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.
3. Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung
Ein Hirnleistungstraining/eine neuropsychologisch orientierte Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen, insbesondere der kognitiven Störungen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur
- Verbesserung und Erhalt kognitiver Funktionen wie Konzentration, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Orientierung, Gedächtnis sowie Handlungsplanung und Problemlösung,
- Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten,
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.
Die neuropsychologisch orientierte Behandlung wird ausschließlich als Einzeltherapie verordnet. Das Hirnleistungstraining kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.
4. Psychisch-funktionelle Behandlung
Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur
- Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbständigkeit in der Tagesstrukturierung,
- Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen wie Grob- und Feinmotorik, Koordination und Körperwahrnehmung,
- Verbesserung der Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung,
- Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung,
- Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozioemotionalen Kompetenz und Interaktionsfähigkeit,
- Verbesserung der kognitiven Funktionen,
- Verbesserung der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens,
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung und der Grundarbeitsfähigkeiten.
Die psychisch-funktionelle Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.
5. Therapieergänzende Maßnahmen
Die nachstehend genannte Maßnahme kann als therapeutisch erforderliche Ergänzung nach Vorgabe des Heilmittelkataloges nur als Heilmittel zu den Heilmitteln nach den Nummern 20.1 bis 20.2 verordnet werden.
Sind zu den Heilmitteln nach den Nummern 20.1 bis 20.2 ergänzend temporäre ergotherapeutische Schienen zur Durchführung der ergotherapeutischen Behandlung notwendig, können diese gesondert verordnet werden.
Thermotherapie (Wärme-/Kältetherapie): Die Thermotherapie ist zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes Heilmittel dann verordnungsfähig, wenn sie einer notwendigen Schmerzreduzierung bzw. Muskeltonusregulation dient.
6. Ärztliche Diagnostik bei Maßnahmen der Ergotherapie
Vor der Erstverordnung von Maßnahmen der Ergotherapie ist eine Eingangsdiagnostik notwendig. Bei der Eingangsdiagnostik sind störungsbildabhängig diagnostische Maßnahmen durchzuführen, zu veranlassen oder zeitnah erhobene Fremdbefunde heranzuziehen, um einen exakten Befund zu Schädigungen/Funktionsstörungen sowie Fähigkeitsstörungen zu erhalten.
Auch vor Folgeverordnungen bzw. bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls ist die erneute störungsbildabhängige Erhebung des aktuellen Befundes erforderlich.
Dies betrifft insbesondere psychische bzw. psychiatrische Krankheitsbilder mit entsprechenden Schädigungen und Fähigkeitsstörungen. Dabei können auch Fremdbefunde berücksichtigt werden. Therapierelevante Befundergebnisse sind auf dem Verordnungsvordruck anzugeben.
Bei Nichterreichen des individuell angestrebten Therapiezieles ist eine weiterführende Diagnostik erforderlich, die maßgebend ist für die ggf. notwendige Einleitung anderer ärztlicher oder rehabilitativer Maßnahmen bzw. für die mögliche Beendigung oder Fortsetzung einer Ergotherapie. Der Vertragsarzt entscheidet störungsbildabhängig, welche Maßnahmen der weiterführenden Diagnostik er durchführt bzw. veranlasst.
Hinweise zum Verordnungsvordruck
Wie kommen wir zusammen? Rufen Sie uns an wir verabreden einen Termin!
Praxis für Ergotherapie
Hermannstraße 97
44263 Dortmund (Hörde)
Ansprechpartnerin: Andrea Bauer
0231 – 3 95 00 13
So finden Sie zu uns:
Mit der U-Bahn: Linie 41 Haltestelle »Hörde Bahnhof«
Anschluss mit dem Bus (siehe unten)
Mit dem Bus: Linie 440 und 439 bis Haltestelle »Bickefeld«
Zu Fuß: Von Hörde Bahnhof in 10 Minuten
